Vorsorge
Vom ersten Tag der Schwangerschaft an hat jede Schwangere Anspruch auf Hebammenbetreuung und ein Recht auf Hebammenhilfe. In dieser Zeit biete ich Ihnen/euch eine ergänzende und begleitende Unterstützung zu den Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Frauenarzt oder Frauenärztin.
Die Vorsorgen sind auch im Wechsel mit dem Frauenarzt möglich.
Das Gleiche gilt auch für Risikoschwangerschaften. Gerne stehe ich Ihnen auch hier beratend und unterstützend zur Seite.
Es treten jetzt Fragen und Situationen im Alltag auf, die nun den Rat einer Hebamme benötigen.
CTG
Das CTG, das Cardiotokogramm zeichnet die kindlichen Herztöne und den Druck der Gebärmutter auf Papier auf. Ab der 30. SSW werden ergänzend zur Vorsorge 30-minütige Kontrollen durchgeführt, um die kindliche Vitalität besser beurteilen zu können.
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Wehen
Eine Schwangerschaft ist etwas ganz Natürliches. Wenn es zum Auftreten von Begleiterscheinungen kommt, die Beschwerden verursachen, ist es sinnvoll Kontakt zu Ihrer Hebamme aufzunehmen. Ich biete Ihnen/euch bewährte Heilmittel aus der Naturheilkunde, der anthroposophischen Medizin, der Pflanzenheilkunde und der Traditionell Chinesischen Medizin, insbesondere der Akupunktur an. Sie sind unbedenklich für die Schwangerschaft und gut für Ihr/euer Wohlbefinden. Meist helfen auch schon beruhigende Worte, Verständnis und Mitgefühl oder ein klärendes Gespräch. Ihre Hebamme gibt Ihnen das Gefühl nicht mit Ihren Sorgen und Ängsten allein zu sein.
Still- und Ernährungsberatung, Beikostberatung
In dieser Zeit, einer der schönsten Zeiten im Leben einer Mutter, begleite ich Sie zuhause, sehe nach Ihrem Wohlbefinden und nach dem Wohl Ihres Kindes. Im Vordergrund stehen Ihr Befinden, die Kontrolle des Allgemeinzustandes und der Gebärmutterrückbildung für ein gesundes Wochenbett. Der Nabel des Neugeborenen wird versorgt, das Stillen professionell begleitet und Unterstützung und hilfreiche Tips bei der Pflege des Kindes erleichtern Ihnen die ersten Tage zuhause. Die Hebamme ist die Fachfrau für das Wochenbett, es gibt keine andere Berufsgruppe, die speziell dafür ausgebildet ist. Die Wochenbettbesuche können Sie bis 12 Wochen nach der Geburt in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus haben Sie/ihr die Möglichkeit bei der Beikosteinführung, bei Ernährung- oder Stillschwierigkeiten bis zum Ende des 9. Lebensmonates Ihres Kindes Hebammenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Hebammenhilfe nach dem 9. Lebensmonat des Kindes
Abstillen, bei Milchstau oder Brustentzündung
Sämtliche Hebammenhilfen nach dem vollendeten 9. LM des Kindes sind von allen Kankenkassen nicht vorgesehen. Sie sind somit nicht mit der Krankenkasse abrechnungsfähig.
Hebammenbesuche ab dem 10. LM sind privat zu tragen.
Dennoch können und dürfen Sie mich gerne kontaktieren. Ich helfe Ihnen gerne beim Auftreten von Stillschwierigkeiten oder beim Abstillen.
Die Tarife für die Hebammenleistungen entnehmen Sie bitte hier.